Porta Westfalica - Vennebeck-Costedt, 11. Dezember 2006 |
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Im Vorfeld der vor 10 Jahren erfolgten Verlängerung der Landebahn ist nach jahrelangem, zähen Ringen letztlich ein Kompromiss zwischen allen Beteiligten aus Politik, Interessengemeinschaft gegen den Fluglärm, Genehmigungsbehörden und Flugplatzbetreibern erreicht worden. Damals ist der Verlängerung in Richtung Westen nur zugestimmt worden mit der Bedingung, dass u.a. ein östlich zur Siedlung Costedt hin gelegener Teil vom 100 m zurückgebaut wird und somit dem Flugbetrieb nicht mehr zu Verfügung steht. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass ein im Falle rechtlicher Vorgaben erforderlicher, weiterer Ausbau nur in Richtung Westen erfolgen kann. Außerdem wurde vereinbart, dass der Landepunkt, die so genannte Schwelle, um 150 m in Richtung Westen verlegt wird. Dazu gibt es eine eindeutige, teils vertragliche Beschlusslage.
Wenn gegen die jetzt beantragte erneute Verlängerung der Landebahn in Richtung Weser aufgrund der ausgehandelten Vereinbarungen und Verträge nichts entgegen zu setzen ist, kann und darf nicht gleichzeitig das östliche, in städtischem Eigentum stehende Sperrgrundstück wieder hergegeben werden. Das wäre ein klarer Bruch bestehender Beschlüsse und Absprachen. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft kann nicht einerseits auf Einhaltung von Vereinbarungen bestehen, sich aber gleichzeitig durch die Hintertür aus ihrem Teil der Verpflichtung zurückziehen wollen. Wer dem trotzdem zustimmen will, wird unglaubwürdig und handelt wider besseres Wissen.
Für uns bleibt der seinerzeitige Kompromiss uneingeschränkt gültig. Das Sperrgrundstück bleibt unantastbar und darf in keiner wie auch immer gearteten Weise für den Flugbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Ebenso kommt eine eventuelle Verlegung der Schwelle nicht in Frage. Wir erwarten von allen politisch Handelnden und Verantwortlichen, sich in diesem Sinne nicht an einem Bruch bestehender Vereinbarung zu beteiligen.
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